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Ausgezeichnet mit dem Bildungspreis der Deutschen Versicherungswirtschaft
Beschreibung
vor 6 Jahren
Verliebt, verlobt, verheiratet.
Welche Versicherungen kann man nach der Heirat
zusammenlegen, welche sollten geändert werden und welche
sollten ergänzt werden?
Häufig kommt es vor, dass Ehepaare doppelte Versicherungen
haben, die es in dieser Form gar nicht mehr benötigt.
Beispiele hierfür sind z.B. die
Privathaftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung
oder die Hausratversicherung.
Diese Versicherungen kann man gut und gerne als Paar
zusammenlegen bzw. einen der Verträge kündigen.
Das Ganze sogar ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu
müssen!
Wie das genau geht, erklären wir in dieser Episode.
Aber auch andere bereits bestehende Versicherung sollten
überprüft werden.
So sollte auch ein bestehendes Bezugsrecht - also die
Frage: Wer ist derjenige, der z.B. das Geld im Falle eines
Todes erhält? - neu geregelt werden.
Außerdem gibt es in den meisten
Berufsunfähigkeitsversicherungen die Option, dass die
BU-Rente nach der Heirat ohne erneute Gesundheitsprüfung
erhöht werden kann. Dies ist u.U. sinnvoll, wenn es um das
Thema Absicherung der Familie, Familienplanung oder
Immobilienerwerb geht.
All das und einen Heiratsantrag gibt’s kurz und
knapp in dieser Folge zu hören.
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