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  4. VGP-119 Versicherungen für Kinder
Wie können Kinder versichert werden?

 

Als coole Onkels wollen wir, Bastian und Patrick, für
unsere Neffen und Nichten natürlich nur das Beste. Darum
haben wir in dieser Episode einmal zusammengetragen, welche
Versicherungen für Kinder sinnvoll sind, welche
Versicherung vielleicht eh schon da ist, weil die Eltern
sie haben und auf welche Art der Absicherung für die
Sprösslinge nicht verzichtet werden sollte.

 

Krankenversicherung

Grundsätzlich sind Kinder, wenn die Eltern in der
gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind,
automatisch über die sog. Familienversicherung beitragsfrei
mit dabei.

Privatversicherte müssen für Kinder einen eigenen Vertrag
abschließen. Dieser Vertrag ist allerdings rückwirkend ab
Geburt möglich. Das Ganze nennt sich
Kindernachversicherung. Dabei können die Kids bis zum
Leistungsumfang der elterlichen Versicherungen versichert
werden. Ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit.

Gleiches gilt übrigens auch für private
Zusatzversicherungen, wenn die Eltern in der GKV versichert
sind.

 

Die "Nobrainer" - must have Versicherungen für Kinder

Zwei Versicherungen sind in unseren Augen unerlässlich und
sollten für die Kinder unbedingt vorhanden sein:

Stationäre Zusatzversicherung im Krankenhaus

Auch, wenn Kinder vermutlich nicht unbedingt das 1- oder
2-Bett-Zimmer wollen, bieten diese Tarife die
privatärztliche Versorgung an. Außerdem sind dort die sog.
"Rooming-in"-Leistungen für die Eltern dabei. Das Schöne:
Solche eine Zusatzversicherung kostet zwischen 5 und 7 Euro
pro Monat.

Unfallversicherung für Kinder

Für Kinder besteht, außer in der Kita/Schule und auf dem
Weg dorthin bzw. von dort nach Hause, keine gesetzliche
Unfallversicherung. Und wo passiert am meisten? Natürlich
beim Spielen zuhause, bei Freunden oder auf dem Spielplatz.
Hier sollte eine Unfallversicherung für eine mögliche
Invalidität und deren Folgen unbedingt vorgesorgt werden.
Eine vernünftige Kinder-Invaliditätsversicherung ist
ebenfalls für wenige Euro im Monat umzusetzen.

 

Privathaftpflichtversicherung

Kinder unter sieben Jahre (im Straßenverkehr sogar unter
elf Jahre) sind laut Gesetz deliktunfähig. D.h. sie können
für ihr Handeln nicht haftbar gemacht werden.

Wenn der Sprössling jedoch einen Schaden verursacht und
Eure Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, sollte dieser
dennoch von der Privathaftpflicht (PHV) übernommen werden.
Achtet daher darauf, dass in Euren Verträgen explizit
"deliktunfähige Kinder" eingeschlossen sind.

 

Jetzt schon an später denken!
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„VGP-119 Versicherungen für Kinder“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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