VGP-129 Steuer und Berufsunfähigkeitsrente

VGP-129 Steuer und Berufsunfähigkeitsrente

Wie ist eine BU-Rente zu versteuern?
17 Minuten
Podcast
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Ausgezeichnet mit dem Bildungspreis der Deutschen Versicherungswirtschaft

Beschreibung

vor 4 Jahren

Wie wird die Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
besteuert?


Gemeinhin denken viele, dass die Leistungen aus einer
Berufsunfähigkeitsversicherung, also die BU-Rente, steuerfrei
seien. Das ist so nicht ganz richtig.


Grundsätzlich sind diese Renten, zumindest zu einem Teil,
steuerpflichtig.


Ob am Ende tatsächlich auch eine Steuer gezahlt werden muss,
steht auf einem anderen Blatt. Häufig ist nämlich der
anzurechnende Teil unter der Steuerfreigrenze bzw. dem
Grundfreibetrag.


 


In welcher Höhe müssen Berufsunfähigkeitsrenten bei der
Einkommensteuer angegeben werden?


 


Dies hängt von einigen Faktoren ab. Allem voran kommt es darauf
an, um welchen BU-Vertrag es sich handelt. Ist die BU-Rente an
einen Rentenvertrag, z.B. einer Rürup-Rente (auch Basisrente
genannt) oder betrieblichen Altersvorsorge, gekoppelt oder ist es
ein eigenständiger Vertrag (Solo-BU, selbstständige BU).


 


Als Faustregel kann man sich merken:


Die Besteuerung der BU-Rente folgt immer dem steuerlichen
Schicksal des Hauptvertrags.


 


BU-Rente in einem Rürup-Vertrag


Die Besteuerung der Rente aus einer Basisrente wird bis zum Jahr
2040 sukzessive bis auf 100% erhört. Im Jahr 2020 sind 80%
anzusetzen.


 


Betriebliche Altersvorsorge und BU-Rente


Hier ist es ganz einfach. Die Berufsunfähigkeitsrente muss bei
Auszahlung zu 100% angesetzt und entsprechend auch versteuert
werden.


 


Eigenständiger BU-Vertrag


Bei einer Rente aus einem eigenständigen
Berufsunfähigkeitsvertrag (auch Solo-BU oder selbstständige BU
genannt) wird nur der sog. Ertragsanteil herangezogen für die
Versteuerung.


Dieser Prozentsatz ist - je nach Auszahldauer - unterschiedlich.


Geregelt ist das in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
(EStDV 1955) im § 55 "Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in
besonderen Fällen"
(https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__55.html)


 


 


Das alles, natürlich ausführlicher und mit Beispielen gibt es in
dieser Episode zu hören.


 


Jetzt neu:


Zum Ende der Folge haben wir noch ein paar Outtakes angehängt. Es
fallen Worte, wie "Häää?", "Opfer" und "Abmahnung"… :-)


 


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