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Ausgezeichnet mit dem Bildungspreis der Deutschen Versicherungswirtschaft
Beschreibung
vor 5 Jahren
Kinder haften für ihre Eltern
Wenn das Vermögen der Eltern im Pflegefall nicht ausreicht, kann
der Staat den sog. Elternunterhalt bei den Kindern einfordern.
In dieser Episode erzählen wir unter welchen Voraussetzungen sich
der Nachwuchs an den Pflegekosten beteiligen muss.
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