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ePA - elektronische Patientenakte

 

Seit dem 1. Juli 2021 müssen alle vertragsärztlich tätigen
Leistungserbringer, also nicht nur Ärztinnen und Ärzte mit
der elektronischen Patientenakte verbunden und in der Lage
sein, diese zu nutzen und zu befüllen. Für Krankenhäuser
gilt dies bis spätestens 1.1.2022.

In der ePA können alle relevanten Dokumente auf einen Blick
verfügbar sein, so dass die Krankheitshistorie von
Ärztinnen und Ärzten ausgelesen werden kann. D.h. Befunde,
Blutbilder, Arztbriefe, Medikationspläne - alles an einem
Ort.

Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte gibt
es auch auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums zum
Nachlesen - und natürlich bei uns hier im Podcast zum
Nachhören.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html

Links zu Bastian Kunkel

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Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und
zusammengestellt. Die Ausführungen, Inhalte und Auskünfte
sind rechtlich unverbindlich und erheben keinen Anspruch
auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für zwischenzeitliche
Änderungen übernehmen die
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„VGP-189 elektronische Patientenakte - ePA“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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