VGP-218 Betriebsschließung - BGH-Urteil
Versicherung muss bei Covid-19 bzw. Sars-CoV-2 nicht leisten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Urteil des BGH zur Betriebsschließung
Am Mittwoch, 26.01.2022 fällte der Bundesgerichtshof erstmals ein
Urteil (IV ZR 144/21) zur Betriebsschließungsversicherung. Es
ging darum, ob ein Gastronom Anspruch aus seiner Versicherung
hätte, wenn aufgrund einer Allgemeinverfügung sein Betrieb
geschlossen werden müsse.
Die Versicherungsbedingungen in diesem Fall hatten jedoch eine
abschließende Aufzählung von Krankheiten und Krankheitserregern,
die eine Leistung begründen würden. Darin war Covid-19 bzw.
Sars-CoV-2 nicht enthalten.
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