EuGH Urteil für langfristig Aufenthaltsberechtigte
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vor 4 Jahren
Nach fünf Jahren rechtmäßiger Niederlassung in Österreich können
Drittstaatsangehörige ein unbefristetes Aufenthaltsrecht
erwerben. Ende 2021 hatten diesen Status mehr als 300.000
Personen inne. Während das Aufenthaltsrecht unbefristet gilt,
muss die Aufenthaltskarte alle fünf Jahre verlängert werden. Nach
zahlreichen Problemen in den letzten Jahren bringt eine
Leitentscheidung nun Rechtssicherheit, erklärt DORDA Partner
Elmar Drabek, Leiter der Praxisgruppe Einwanderung &
Staatsbürgerschaft.
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