"Recht und Steuern" - Folge 22: Neues Urteil zum Resturlaub
Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat ge…
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IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim bet…
Beschreibung
vor 1 Jahr
Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat gezeigt: Resturlaub
verfällt nicht einfach so zum Jahreswechsel. Der Arbeitgeber hat
konkrete Informationspflichten gegenüber seinen Angestellten.
verfällt nicht einfach so zum Jahreswechsel. Der Arbeitgeber hat
konkrete Informationspflichten gegenüber seinen Angestellten.
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