"Recht und Steuern" - Folge 22: Neues Urteil zum Resturlaub

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vor 3 Jahren
Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat ge…
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IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim bet…

Beschreibung

vor 3 Jahren
Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat gezeigt: Resturlaub
verfällt nicht einfach so zum Jahreswechsel. Der Arbeitgeber hat
konkrete Informationspflichten gegenüber seinen Angestellten.
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