006 Aufhebungsverträge mit Arbeitnehmern bergen gleich mehrfach Fallstricke

006 Aufhebungsverträge mit Arbeitnehmern bergen gleich mehrfach Fallstricke

No Risk, Think Twice 006: Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Dr. Alexander Wünsche heißen Sie herzlich willkommen.
14 Minuten

Beschreibung

vor 7 Monaten
Selbst wenn man sich als Arbeitgeber besonders fair von
Mitarbeitenden trennen möchte, sind Konflikte nicht ausgeschlossen.
Und die gehen wegen weitreichender Treue- und Aufklärungspflichten
immer zu Lasten des Arbeitgebers. Kann der Arbeitgeber trotzdem auf
steuerliche Gestaltungswünsche des Ausscheidenden eingehen und
damit eine Abfindung mindern? Welche Gestaltungsspielräume man
nutzen kann, erörtern wir aus steuerlicher wie rechtlicher Sicht in
der neuen Podcastfolge von „No Risk, Think Twice – Recht und
Steuern zu Compliance von Rittershaus und Falk“.

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