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Medienclub vom 14.05.2019

Medienclub vom 14.05.2019

Medienclub vor 7 Jahren
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Das Verdikt des Zuger Kantonsgerichts ist klar: Der «Blick» hat das
Persönlichkeitsrecht der ehemaligen Kantonsrätin Jolanda
Spiess-Hegglin verletzt. Für die Berichterstattung über die
sogenannte Zuger Affäre habe kein überwiegend öffentliches
Interesse bestanden. Im Zentrum der Zivilklage von Jolanda
Spiess-Hegglin stand der «Blick»-Artikel «Sex-Skandal um
SVP-Politiker: Hat er sie geschändet?», der am 24. Dezember 2014
erschien. In diesem Artikel wurden die beiden Zuger Kantonsräte
Jolanda Spiess-Hegglin und Markus Hürlimann mit Namen und Bild
gezeigt. Es folgten über 200 weitere Artikel. Wie wegweisend ist
dieses Urteil? Ist jetzt klarer, wo die Grenze zwischen
öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsschutz verläuft? Was hat
Vorrang? Ist es ein Maulkorb für die Medien, weil damit zukünftig
Berichterstattungen unterlassen oder juristisch verhindert werden
könnten? Oder stärkt es im Gegenteil den Qualitätsjournalismus?
Unter der Leitung von Franz Fischlin diskutieren im «Medienclub»: –
Rena Zulauf, Anwältin von Jolanda Spiess-Hegglin – Hansi Voigt,
freier Journalist und Medienberater – Claudia Blumer, stv.
Inlandchefin «Tages-Anzeiger» – Peter Rothenbühler, ehem.
Chefredaktor Sonntagsblick und Schweizer Illustrierte – Mario Gmür,
Psychoanalytiker, Buchautor «Das Medienopfersyndrom» – Roland
Fankhauser, Professor für Zivilrecht Universität Basel

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