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  4. Kryptowerte und Kryptoverwahrgeschäft
Neuerungen im Bereich Krypto-Regulierung Kryptowerte und
Kryptoverwahrgeschäft? Wir müssen zugeben, keine einfache Kost.
Deswegen heute mal wieder ein Co-Podcast
(https://paymentandbanking.com/die-fintech-news-der-kw-27-fintech-podcast-214/)
mit den Kollegen von PayTechTalk/PayTechLaw.
(https://paytechlaw.com/paytechtalk-44-krypto-regulierung/) Diesmal
geht es um das Thema Krypto, vor allem aus Sicht der Regulierung,
trotzdem ein interessantes Thema für die Payment & Banking
Branche. Am 31.7.2019 hat das Bundeskabinett nun einen
Gesetzentwurf zur Umsetzung der AMLD5 beschlossen
(https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Internationales_Finanzmarkt/2019-07-31-bekaempfung-geldwaesche.html),
der im Vergleich zu dem Referentenentwurf weitere Neuerungen im
Bereich Krypto-Regulierung für das deutsche Krypto-Ökosystem mit
sich bringt. Einige davon haben es in sich. In der #218 Ausgabe
unseres Podcasts, den wir als Co-Podcast mit den Kollegen von
PayTechTalk (https://paytechlaw.com/paytechtalk/) ausstrahlen und
aufgezeichnet haben, unterhält sich Kilian mit Frank Müller
(https://www.linkedin.com/in/frankrhmueller/), Hartmut Giesen
(https://www.linkedin.com/in/hartmutgiesen/) und Martin Kreitmair
(https://www.linkedin.com/in/martin-kreitmair/) über die
Implikationen des neuen Gesetzentwurfs. Wer gern liest, den
verweisen wir außerdem auf den Beitrag zu diesem Thema im
IT-Finanzmagazin
(https://www.it-finanzmagazin.de/kryptowerte-kryptoverwahrung-hauruck-regulierung-nationaler-alleingang-93035/),
viel Spaß bei der Lektüre. Was versteht man unter einem Kryptowert?
Fallen darunter alle Kryptowährungen und Kryptotoken? Was ist mit
Libra? Was versteht man unter „Kryptoverwahrgeschäft“? Warum darf
man das Kryptoverwahrgeschäft nur isoliert betreiben und bedeutet
das, dass Banken das Kryptoverwahrgeschäft künftig nicht erbringen
dürfen bzw. erbringen möchten? Was sind die Hintergründe für die
„Entweder-Oder-Lösung“? Nach der Gesetzesbegründung soll dadurch
ein Übergreifen von IT-bezogenen Sicherheitsrisiken des
Kryptoverwahrgeschäfts auf andere Bankgeschäfte und
Finanzdienstleistungen vermieden werden. Könnten man diesen Risiken
nicht mit aufsichtsrechtlichen Alternativen begegnen, zum Beispiel
mit den BAIT oder den MaRisk? Welche weiteren Auswirkungen hat die
„Entweder-Oder-Lösung“ auf den deutschen Krypto-Markt? Macht ein
nationaler Alleingang in einer globalisierten und digitalen Welt
überhaupt Sinn? Wie weit entfernt sich Deutschland mit seiner
Regulierungslandschaft von der in Europa? Als mögliche Reaktion auf
den Gesetzentwurf des Bundeskabinetts hat BitPay auf seiner
Supportseite angekündigt
(https://support.bitpay.com/hc/en-us/articles/360000123366-Why-can-t-I-use-BitPay-s-services-in-my-country-),
den deutschen Markt nicht mehr zu bedienen. BitPay ist einer der
führenden Zahlungsanbieter für Zahlungen mit Kryptowährungen. Neben
Deutschland ist kein anderes EU-Land betroffen, sondern Länder wie
Algerien, Bangladesch, Ägypten, Irak und Vietnam, in denen Bitcoin
& Co. illegal sind. Werden weitere Anbieter dem Beispiel von
BitPay folgen und sich aus dem deutschen Markt zurückziehen? Wäre
ein Zuwarten auf eine europäische Lösung nicht sinnvoller gewesen?
Fragen über Fragen, die wir rege diskutiert haben.
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„Kryptowerte und Kryptoverwahrgeschäft“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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