EP027 – Wärme-, Gas- und Strompreisbremse für Unternehmen
Mit den Gesetzen zur Einführung einer Strompreisbremse (BGBl I
23.12.2022, S. 2512) und zur Einführung einer Gas- und
Wärmepreisbremse (BGBl I 23.12.2022, S. 2560) sollen
Letztverbraucher im Jahr 2023 von gestiegenen Kosten für Strom,
leitungsgebundenes.
8 Minuten
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vor 2 Jahren
Mit den Gesetzen zur Einführung einer Strompreisbremse (BGBl I
23.12.2022, S. 2512) und zur Einführung einer Gas- und
Wärmepreisbremse (BGBl I 23.12.2022, S. 2560) sollen
Letztverbraucher im Jahr 2023 von gestiegenen Kosten für Strom,
leitungsgebundenes...
23.12.2022, S. 2512) und zur Einführung einer Gas- und
Wärmepreisbremse (BGBl I 23.12.2022, S. 2560) sollen
Letztverbraucher im Jahr 2023 von gestiegenen Kosten für Strom,
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