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  4. Pflicht: betriebliches Hygienekonzept im neuen Infektionsschutzgesetz - ArbeitsschutzProfi24 005
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Pflicht: betriebliches Hygienekonzept im neuen
Infektionsschutzgesetz  

Dieses neue Infektionsschutzgesetz wird voraussichtlich ab dem
01.10 2022 Inkrafttreten. In ihm werden Unternehmen und Betriebe
zu Hygienekonzepten verpflichtet werden, wie wir sie aus der
Arbeitsschutzverordnung Corona kennen, die am 25. Mai 2022
auslief. Dabei ist der Begriff Hygienekonzept nur eine andere
Bezeichnung für die Gefährdungsbeurteilung Corona, die seit dem
20.08.2020 in der Arbeitsschutzverordnung Corona von jedem
Betrieb gefordert wird.  

zum Blogartikel: https://go.asp24.in/hygiene-corona 

️ Alle Links in der Übersicht:
https://arbeitsschutzprofi24.de/linkliste/

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