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  4. Nr. 52 Mietrecht: Lärmstörung (BGH 22.6.21) & Anspruch auf Zustimmung zur Solaranlage (AG Stuttgart 30.3.21)
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BGH, 22.06.2021 - VIII ZR 134/20: Vermieter muss bei einer
Kündigung wegen Lärms nicht zu dessen Ursache und Person des
Verursachers vortragen muss. Eine genaue Beschreibung nach
Zeitpunkt, Art, Intensität, Dauer und Häufigkeit des Lärms sowie
ein Lärmprotokoll genügen.  

& AG Stuttgart 30.03.2021 – 37 C 2283/20: Wohnungsmieter hat
Anspruch auf Zustimmung zur Errichtung einer Solaranlage auf
Balkon - Voraussetzung: baurechtliche Zulässigkeit, keine
optische Störung, leichte Rückbaubarkeit und fachmännische
Installation

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„Nr. 52 Mietrecht: Lärmstörung (BGH 22.6.21) & Anspruch auf Zustimmung zur Solaranlage (AG Stuttgart 30.3.21)“

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