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  4. Nr. 61 Grundstückkauf: Maklerkosten und Erwerbssteuer als Schadensersatz trotz Ansprüche gegen 3.? (BGH 24.09.2021 - V ZR 272/19)
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Scheitert ein Grundstückskauf wegen einer Pflichtverletzung des
Verkäufers, so umfasst der Schadensersatzanspruch des Käufers
auch die gezahlte Maklerprovision und Grunderwerbssteuer. Dass
die Maklerprovision vom Makler und die Grunderwerbssteuer vom
Finanzamt zurückgefordert werden kann, ist dabei unerheblich.
Diese Ansprüche müssen vom Käufer an den Verkäufer abgetreten
werden.

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„Nr. 61 Grundstückkauf: Maklerkosten und Erwerbssteuer als Schadensersatz trotz Ansprüche gegen 3.? (BGH 24.09.2021 - V ZR 272/19)“

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