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  4. Nr. 62 Abgrenzung Tatsachenbehauptung & Meinungsäußerung (2 Entscheidungen inkl. LG Hamburg zu Schwesig)
OLG Frankfurt am Main, 10.02.2022 - 16 U 87/21: Die Deutung einer
Aussage ist eine Meinungsäußerung und unterliegt damit  dem
grundrechtlichen Schutz. Die Abgrenzung zwischen
Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung erfolgt unter
Berücksichtigung des Gesamtkontextes einer Äußerung.

LG Hamburg 22.02.2022 - 324 O 53/22: Die Äußerung von Ploß in
ihrem Kontext ist keine Wiedergabe eines Zitats Schwesigs,
sondern eine zugespitzte politische Meinungsäußerung.

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„Nr. 62 Abgrenzung Tatsachenbehauptung & Meinungsäußerung (2 Entscheidungen inkl. LG Hamburg zu Schwesig)“

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