Bundesarbeitsgericht - Auf den Wortlaut von Betriebsvereinbarungen kommt es an
Relevant ist nur, was die Arbeitgeber und Betriebsrat ausdrücklich
regeln
16 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Was passiert, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat eine Sache, über
die sie sich einig sind, nicht ausdrücklich - d.h. im
Wortlaut - regeln? Dieser
Fehler sollte dem Betriebsrat lieber nicht
passieren. Das verdeutlicht die Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts.
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