Bundesarbeitsgericht - Auf den Wortlaut von Betriebsvereinbarungen kommt es an

Bundesarbeitsgericht - Auf den Wortlaut von Betriebsvereinbarungen kommt es an

Relevant ist nur, was die Arbeitgeber und Betriebsrat ausdrücklich regeln
16 Minuten
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Die ganze Welt des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts für Betriebsräte

Beschreibung

vor 3 Jahren

Was passiert, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat eine Sache, über
die sie sich einig sind, nicht ausdrücklich - d.h. im
Wortlaut - regeln? Dieser
Fehler sollte dem Betriebsrat lieber nicht
passieren. Das verdeutlicht die Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts.

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