Der Betriebsrat ist nicht der Anwalt der Beschäftigten - Das zeigt eine aktuelle LAG-Entscheidung
vor 3 Jahren
Der Betriebsrat sollte die Beschäftigten nur zu Themen beraten, bei
denen er sich wirklich gut auskennt
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Die Beschäftigten treten immer wieder an Betriebsräte heran, um
rechtliche Auskünfte zu erhalten. Sollte der
Betriebsrat auch dann Informationen mitteilen, wenn es sich um
individualrechtliche Fragestellungen handelt?
Eine jüngere Entscheidung des Landesarbeitsgerichts
Hamm zeigt Risiken auf, auf die ich ausdrücklich
hinweisen möchte.
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