Nutzung von LinkedIn, Instagram, YouTube etc. durch den Betriebsrat - Darauf ist rechtlich zu achten
vor 3 Jahren
Die Nutzung von Social-Media-Diensten durch den Betriebsrat ist
rechtlich nicht unproblematisch
Podcast
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Immer mehr Betriebsräte nutzen Social Media -
LinkedIn, Instagram, YouTube etc -, um die Öffentlichkeit über
betriebliche Vorgänge zu informieren bzw. sich zu gewissen Themen
zu positionieren. Doch lässt das sich das mit dem
Betriebsverfassungsgesetz vereinbaren? Diese
Folge soll Dir einen ersten kurzen Überblick geben.
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