Hammer-Entscheidung des EuGH - § 26 Bundesdatenschutzgesetz nicht DSGVO-konform?

Hammer-Entscheidung des EuGH - § 26 Bundesdatenschutzgesetz nicht DSGVO-konform?

vor 3 Jahren
Der EuGH hatte interessante Fragestellungen des VG Wiesbadens zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Livestreamunterricht auf dem Tisch
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Die ganze Welt des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts für Betriebsräte

Beschreibung

vor 3 Jahren

Die nationalen Vorschriften müssen mit den europarechtlichen
Vorgaben im Einklang stehen. Dies gilt auch für das
Bundesdatenschutzgesetz im Verhältnis zur
Datenschutz-Grundverordnung. Eine neue
Entscheidung des EuGH bringt womöglich § 26
Bundesdatenschutzgesetz als Rechtsgrundlage im
Beschäftigungsverhältnis zum Wanken.

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