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Beschreibung
vor 3 Jahren
Eine EuGH-Entscheidung zu einer
landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage hinsichtlich der
Verarbeitung von Beschäftigtendaten sorgt für Turbulenzen. Nicht
nur, dass sich daraus Erkenntnisse für § 26
Bundesdatenschutzgesetz ableiten lassen könnten. Auch könnten
sich daraus Hinweise auf die Qualität von
Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz ergeben.
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