Hessisches LAG stutzt Arbeitgeber zurecht - Verstoß gegen BV "Flexibilisierung Arbeitszeit" (Überstunden)
vor 2 Jahren
In einer neueren Entscheidung hat das Hessische
Landesarbeitsgericht Unterlassungsansprüchen des Betriebsrats
stattgegeben
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat zuletzt
einem Unterlassungsantrag eines Betriebsrats
stattgegeben. Der Arbeitgeber hat sich nicht an die Maßgaben der
Betriebsvereinbarung "Flexibilisierung
Arbeitszeit" gehalten. Worum es in dieser Entscheidung
ging und wie der Arbeitgeber sich verteidigt hat, verrate ich Dir
in dieser Folge.
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