Interessenausgleich mit Namensliste - "Roter Teppich" für Arbeitgeber zulasten der Arbeitnehmerschaft?
Eine Namensliste im Interessenausgleich muss kein "Verrat" an den
Interessen der Arbeitnehmerschaft sein
19 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Es kommt vor, dass Betriebsräte mit dem Arbeitgeber anlässlich
einer Betriebsänderung einen
Interessenausgleich mit Namensliste abschließen.
In dieser Folge zeige ich Dir auf, warum das nur selten ein
"Verrat" an den Interessen der Belegschaft ist.
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