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Beschreibung
vor 2 Jahren
Muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Namen der
schwerbehinderten Arbeitnehmer (und der
Gleichgestellten) mitteilen? Liegt insofern eine
Betriebsratsaufgabe vor, wenn eine
Schwerbehindertenvertretung bereits gewählt
worden ist? Ich stelle Dir in dieser Folge eine äußerst
interessante Entscheidung des
Bundesarbeitsgerichts dazu vor.
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