Ungenügendes Datenschutzkonzept des Betriebsrats? Das BAG teilt Ansicht der Arbeitgeberin nicht (BAG Teil II)
vor 2 Jahren
Wenn der Betriebsrat über ein hinreichendes Datenschutzmanagement
verfügt, muss der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat
erforderliche personenbezogene Daten offenlegen.
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Dass auch der Betriebsrat bei seiner Arbeit den
Datenschutz umsetzen muss, ist bekannt. In einer
Entscheidung hat sich jetzt das
Bundesarbeitsgericht zu den Anforderungen an ein
hinreichendes Datenschutzmanagement in der
BR-Arbeit befasst. In dieser Folge stelle ich Dir die Grundlagen
der Entscheidung vor und zeige auf, warum die Arbeitgeberin sich
im Fall nicht auf ein mangelndes Datenschutzmanagement berufen
konnte.
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