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Beschreibung
vor 2 Jahren
Ein Mitarbeiter äußert sich in einer WhatsApp-Chatgruppe
beleidigend über Vorgesetzte und
Arbeitskollegen. Die Folge war eine außerordentliche fristlose
Kündigung. Interessantes Detail: Der Hinweis kam
vom Betriebsratsvorsitzenden. Musste der Betriebsrat - rechtlich
und moralisch - so handeln? Hier kommt die
"WhatsApp"-Entscheidung des
Bundesarbeitsgerichts.
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