Bankenpleite: Wie sind meine Einlagen geschützt – Gast: Holger Weustenfeld

Bankenpleite: Wie sind meine Einlagen geschützt – Gast: Holger Weustenfeld

Dr. Sabine Reimer, Referatsleiterin im Verbraucherschutz, diskutiert mit Holger Weustenfeld, Experte bei der BaFin, über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung. „Man sollte als Sparer Ruhe bewahren, wenn seine Bank insolvent wird und abwart..
24 Minuten
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Im Verbraucherschutz-Podcast der BaFin werden Fragen rund um das Thema Geld und Verbraucherschutz besprochen. Disclaimer: Die Interviewgäste kommen aus der BaFin, aber auch von externen Organisationen, beispielsweise von Verbraucherzentralen, aus de...

Beschreibung

vor 2 Jahren
Dr. Sabine Reimer, Referatsleiterin im Verbraucherschutz,
diskutiert mit Holger Weustenfeld, Experte bei der BaFin, über die
Einlagensicherung und Anlegerentschädigung. „Man sollte als Sparer
Ruhe bewahren, wenn seine Bank insolvent wird und abwarten, bis die
Entschädigungseinrichtung sich bei einem meldet“, betont
Weustenfeld in der neuen Folge des Podcasts. „Die Einrichtung zahlt
die Ersparnisse bis zu 100.000 Euro pro Konto und Kunde zurück“,
sagt der Experte. Auf der Website der BaFin findest Du weitere
Informationen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung. Dort
erfährst Du, wie die Sicherungssysteme in Deutschland funktionieren
und welche Gelder und Forderungen geschützt sind. Die Informationen
sind hier abrufbar: www.bafin.de/dok/19642484 Das könnte Dich auch
interessieren: Die BaFin hat vor kurzem ihre Informationen
aktualisiert, worauf Kundinnen und Kunden beim Abschluss eines
Sparbriefes achten müssen. Wichtig zu wissen ist unter anderem,
dass nur Sparbriefe ohne Nachrangabrede durch die gesetzliche
Einlagensicherung geschützt sind. Die Informationen sind hier
abrufbar: www.bafin.de/dok/19642628 

Disclaimer: Die Interviewgäste kommen aus der BaFin, aber
auch von externen Organisationen, beispielsweise von
Verbraucherzentralen, aus der Wissenschaft oder von
Interessenvertretungen. Die von externen Interviewpartnern
geäußerten Inhalte und Meinungen geben nicht die Ansichten der
BaFin wieder. Verantwortlich für die Aussagen ist der jeweilige
Gast. Der Podcast dient ausschließlich dem Zweck der Information
und Meinungsbildung. Eine Rechtsberatung findet nicht
statt. Der Podcast gibt  den Sachstand vom Oktober
2023 (Veröffentlichung: 9.10.2023) wieder. Er wird nicht
nachträglich aktualisiert. Bitte beachten Sie die allgemeinen
Nutzungsbedingungen.

 

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