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  4. TKG-Novelle: Nicht handeln ist keine Option!
Die TKG-Novelle sieht vor, dass Kosten für die TV-Grundversorgung
ab 1. Juli 2024 nicht mehr wie bisher über die Betriebsnebenkosten
umgelegt werden dürfen. Die Neuregelung hat direkte Auswirkungen
auf Vermieter, Wohnungseigentümer und Hausverwalter. Betroffen sind
rund 16 Millionen Kabel-Haushalte in Deutschland. Für sie empfiehlt
sich der Abschluss neuer Verträge, damit die Versorgungssicherheit
gewährleistet bleibt, das Kabelnetz für TV und Internet im Haus
weiterbetrieben wird und das klassische Fernsehen ohne Zusatzgeräte
wie gewohnt weiter empfangen werden kann. Doch welche Vertragsarten
gibt es? Welche Vorteile haben sie für Mieter und Vermieter? Wird
das Kabelfernsehen mit der Neuregelung teurer und wann sollte man
sich als Vermieter spätestens mit dem Thema befassen? Antworten auf
diese und weitere Fragen gibt unser aktueller Podcast. Thomas
Hummelsbeck, Geschäftsführer der Rheinwohnungsbau GmbH, und Andreas
Fuchs von Vodafone sprechen darüber, welche Lösungen sowohl günstig
als auch zukunftsfähig sind und warum Nichthandeln im Zusammenhang
mit der TKG-Novelle keine Option ist. Die Vodafone-Hotline, mit der
Sie überprüfen können, ob selbständige Medienberater tatsächlich im
Auftrag von Vodafone unterwegs sind, erreichen Sie telefonisch
unter: 0800 664 74 02
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„TKG-Novelle: Nicht handeln ist keine Option!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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