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Folge 19: Der zahnärztliche Praxismietvertrag

Der Praxismietvertrag ist für den Praxisinhaber eine wesentliche
Existenzgrundlage. Dementsprechend sollte dieser Vereinbarung
besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Nicht selten stellen
sich Verhandlungen schwierig dar. Hier unterstütze ich meine
Auftraggeber in betriebswirtschaftlichen Aspekten. Für die
Ausformulierung und Verhandlung der detaillierten
Vertragsregelungen und Texte bedarf es der Unterstützung eines
Fachanwaltes. In dieser Folge spreche ich mit einem erfahreren
Vertreter dieser Zunft mit dem ich bereits viele Projekte
begleitet habe.

Rechtsanwalt Thomas Krümmel ist Fachanwalt für
Inter­na­tio­nales Wirtschafts­recht und Fachanwalt für Miet- und
Wohnungs­ei­gen­tums­recht und Partner der Kanzlei
Meyer-Köring mit Sandorten in Berlin und Bonn.

https://www.meyer-koering.de/anwaelte/130/thomas-kruemmel-llm

So Sie Unterstützung bei Ihrem Gründungsprojekt benötigen, kommen
Sie gern auf mich zu. Termine mit mir können Sie hier online
abstimmen: https://zsh.flexperto.com/berater/joerg.schroeder

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Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und
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„DSP-019 Praxismietvertrag für Zahnmediziner“

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