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Folge 17: keine Testpflicht medizinisch Notwendige Dienstleistungen!

Folge 17: keine Testpflicht medizinisch Notwendige Dienstleistungen!

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Heute kurz und knackig! Aktuelles zu den Themen um das Update zum
Bundesinfektionsschutzgesetz und aktuellen Stand zum
Rahmenvertrag in der Physiotherapie.


Die Abgabe von Dienstleistungen durch Physiotherapie-,
Ergotherapie-, Logopädie- und Podologiepraxen, die
medizinischen/therapeutischen Zwecken dienen, ist damit gemäß
Infektionsschutzgesetz weiterhin ausdrücklich erlaubt. Es
gibt keine Testpflicht für
Patient*innen.


Nach §28 b abs.1 Ziffer 8 des Bundesinfektionsschutzgesetzes gilt
folgende Änderungen nur, wenn euer Landkreis oder eure kreisfreie
Stadt eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 Infektionen pro
100.00 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweist:




dann müssen Patient*innen eine FFP-2 Maske oder
vergleichbares tragen, ein negativer Test ist nicht
erforderlich!




ab 0:40 Thema Bundesinfektionsschutzgesetz und ab Minute 06:59
Update zum Rahmenvertrag.


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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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