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Auto Hell Dunkel
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Die 10. Folge! Und das auch noch zu Ostern, was ein Fest.
Dementsprechend ist es Zeit für etwas Neues: Passend zur
entspannten Osterzeit gibt es einfach zusammengefasste gemischte
Probleme des Verwaltungsrechts. Für die Zugfahrt zu den Eltern oder
als Ausrede, um den Familientisch zwischenzeitlich zu verlassen
besonders geeignet. Folgt mir auf Facebook:
www.facebook.com/jurapodcast Die behandelten Probleme: 02:06:
Antrag nach § 80 V VwGO 03:46: Besonderes Vollziehungsinteresse bei
§ 80 II VwGO 04:54: Muss das Rechtsmittel für § 80 V VwGO bereits
eingelegt worden sein? 06:13: Anhörung bei Vollziehungsanordnung
nach § 80 IV VwGO 11:07: Verhältnismäßigkeit auch bei Ermessen?
11:24: Verwaltungsrechtsweg bei der Leistungsverwaltung 12:39:
Statthafte Klageart bei Begehren von Geld als Fördermittel 14:26:
Gesetzliche Grundlage für staatliche Förderung erforderlich? 16:23:
Nebenbestimmungen 16:27: RGL zum Erlass von NB 17:45: Abgrenzung
Auflage - Bedingung 18:11: Statthafte Klageart für isolierte
Anfechtung von NB 21:54: Entbehrlichkeit der Anhörung nach § 45
VwVfG 23:29: Muss die Anhörung durch die Verwaltung selbst
erfolgen? 26:03: Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften 28:09:
Reformatio in Peius 30:47: Allgemeinverfügung
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„Folge 10: Verwaltungsrecht in the Mix“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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