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Oliver Neumann I Businessdoc zur Anpassung der
Bedarfsplanungsrichtlinie 2019  Der Gesetzgeber hatte den
gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, bis zum 1. Juli 2019 die
geltenden Verhältniszahlen zu überprüfen und hierauf aufbauend die
Planungsinstrumente weiter zu entwickeln. Im Mai 2019 hat der
Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine überarbeitete Bedarfsplanung
beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium hat zwei Monate Zeit
zur Prüfung - bei nicht Beanstandung wird er im Bundesanzeiger
veröffentlicht und tritt am Folgetag in Kraft. Das wäre der 30.
Juni 2019. Mit Inkrafttreten haben die KVen sechs Monate Zeit, die
neuen Vorgaben umzusetzen und die zu erwartenden zusätzlichen
Niederlassungsmöglichkeiten pro Planungsbereich zu berechnen. Zu
den Neuerungen gehört, dass bei der Feststellung des Bedarfs neben
der Zahl der Einwohner sowie deren Alter und Geschlecht, künftig
auch noch stärker die Mobilität berücksichtigt wird. Aufgrund der
des neuen Mobilitätsfaktors wurden die Verhältniszahlen aller Ärzte
und Psychotherapeuten zur Einwohnerzahl in einem Planungsbereich
neu berechnet. Für einige Fachgruppen wurde zudem das
Versorgungsniveau systematisch angehoben. Das bedeutet rund 3500
neue Niederlassungsmöglichkeiten - die wir im Einzelnen im Podcast
beschreiben. Was der Gemeinsame Bundesausschuss natürlich nicht
kann, ist das Problem eines Ärztemangels oder fehlender Bewerber
auf eine freien Arztsitz zu lösen. Mit den neuen
Niederlassungsmöglichkeiten gibt es noch keinen einzigen neuen Arzt
am Patienten oder in der Versorgung! Dieser Aufgabe haben wir uns
bei Businessdoc zu eigen gemacht. Wir werden dafür sorgen, dass in
Zukunft weniger freie Arztsitze in der ambulanten Versorgung
vorhanden sind. Die Neuregelung der Bedarfsplanung kommt diesem
Vorhaben deutlich entgegen. Businessdoc, wir machen den Arzt zum
Unternehmer. Expertentipp: Unbedingt anhören. Folge direkt
herunterladen
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„Businessdoc 95 I Oliver Neumann“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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