Urteilshäppchen: Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse

Urteilshäppchen: Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse

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Beschreibung

vor 6 Jahren
Bayerischer VGH v. 7.3.2018 - 3 BV 16.2040 Aufhänger ist ein
brisanter Fall: Einer Augsburger Referendarin war untersagt worden,
ihr Kopftuch zu tragen während der Ausübung hoheitlicher Tätigkeit
mit Außenwirkung. Das VG Augsburg hatte der Klage auf Feststellung
der Rechtswidrigkeit des Verbots stattgegeben. Diese Entscheidung
wurde auf die Berufung des Freistaates Bayern hin durch den VGH
Bayern aufgehoben, die Fortsetzungsfeststellungsklage wurde als
unzulässig abgewiesen. Es fehle das berechtigte Interesse, die
mittlerweile erledigte Auflage gerichtlich anzugreifen. Der Clou
dieser Entscheidung liegt also im Verfahrensrecht. Beachte die
Kriterien, die das Gericht bespricht um zu ermitteln, ob ein
Fortsetzungsfeststellungsinteresse besteht.

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