Q&A Strafrecht 5 - Erpressung und Gewalt gegen Sachen
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vor 4 Jahren
Prof. Niggli antwortet auf folgende Frage:
Bei der Erpressung nach Art. 156 StGb können auch Sachen als
Tatobjekt geeignet sein. Ist das nur der Fall, wenn einem die
Sache persönlich am Herzen liegt? Ich verstehe auch nicht, wie
man auf eine Sache physisch einwirken kann; ist damit deren
Zerstörung gemeint?
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