Q&A Strafrecht 14 - Retweet does not mean endorsement
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vor 4 Jahren
Prof. Niggli beantwortet folgende Frage:
Ich hätte eine Frage betreffend der Strafbarkeit der
Weiterverbreitung auf sozialen Medien. In der Biografie
vieler Twitter-Accounts steht "Retweet does not mean
endorsement". Denken Sie, dass eine solche Klarstellung
einen Retweeter von der strafrechtlichen Verantwortung befreien
könnte, oder dass sie keinen rechtlichen Wert hat?
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