Q&A Strafrecht 14 - Retweet does not mean endorsement

Q&A Strafrecht 14 - Retweet does not mean endorsement

vor 5 Jahren
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Beschreibung

vor 5 Jahren

Prof. Niggli beantwortet folgende Frage:   


Ich hätte eine Frage betreffend der Strafbarkeit der
Weiterverbreitung auf sozialen Medien. In der Biografie
vieler Twitter-Accounts steht "Retweet does not mean
endorsement". Denken Sie, dass eine solche Klarstellung
einen Retweeter von der strafrechtlichen Verantwortung befreien
könnte, oder dass sie keinen rechtlichen Wert hat?
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