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Beschreibung
vor 4 Jahren
Wer hätte es gedacht? Im 21. Jahrhundert kommt das
Gesinnungsstrafrecht zurück. Art. 260sexies StGB bestraft bei
Reisen im Zusammenhang mit Terrorismus: – Gesinnungen. Und nur
sie.
Vgl. zur Thematik: M. A. Niggli, Gesinnungsstrafrecht &
Terrorreisen, ContraLegem 2019/1
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