Strafrecht Nr. 28 - Art. 9 StPO; Anklagegrundsatz
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Diskutiert wird der Anklagegrundsatz (Art. 9 StPO) und seine
Funktionen. Erläutert wird, dass Fixierungs- und
Umgrenzungsfunktion viel wichtiger sind als die – v.a. vom
Bundesgericht immer in den Vordergrund gestellte –
Informationsfunktion. Diese auf den Beschuldigten orientierte
Funktion nämlich erlaubt dem Gericht eine Abwägung individueller
gegen kollektive Interessen.
Wen wundert's dass bei solchem Vergleich die
Strafverfolgungsinteressen überwiegen und der Rechtsstaat auf der
Strecke bleibt. Die Betroffenen wussten es ja schon zuvor. Und
wir auch.
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