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  4. Deckert Live Folge 05: Steuerzulage für Unternehmen in Höhe von 25%
Ich grüße Sie!

In der heutigen Episode geht es um eine Steuerzulage von 25% für
Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren.

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur
steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
(Forschungszulagengesetz - FZulG) beschlossen.

Förderfähige Aufwendungen sind auch Eigenleistungen eines
Einzelunternehmers in einem begünstigten Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben.

Je nachgewiesener Arbeitsstunde, die der Einzelunternehmer mit
Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten beschäftigt ist, sind 40
Euro je Arbeitsstunde bei insgesamt maximal 40 Arbeitsstunden pro
Woche als förderfähige Aufwendungen anzusetzen.

Für in Auftrag gegebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im
Sinne des § 2 Absatz 5 betragen die förderfähigen Aufwendungen 60
Prozent des vom Anspruchsberechtigten an den Auftragnehmer
gezahlten Entgelts.

Bemessungsgrundlage sind die im Wirtschaftsjahr entstandenen
förderfähigen Aufwendungen des Anspruchsberechtigten im Sinne der
Absätze 1 bis 4, maximal 2.000.000 Euro.

Die Steuerzulage beträgt demnach jährlich bis zu 500.000 Euro.

Hier geht’s zum Download:

http://www.doku-thek.de/dokumente/47099-x.pdf

Vielen Dank, dass Sie heute wieder dabei waren.

Ich freue mich auf Ihr Feedback. Sie können Ihre Message gleich
auf Band sprechen. Klicken Sie oben einfach auf “Message”, dann
auf den roten Button und sprechen Sie in Ihr Mikrofon.

Wenn Sie mehr wissen möchten, gehen Sie auf https://deckert.live
und buchen einen kostenlosen Gesprächstermin.

Bis zum nächsten Mal. Alles Gute.
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„Deckert Live Folge 05: Steuerzulage für Unternehmen in Höhe von 25%“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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