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Beschreibung
vor 4 Jahren
Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- oder
Fernsehleistungen sowie sonstige auf elektronischem Weg erbrachte
Dienstleistungen fallen unter Art. 58 MwSt-SystRL. Aber was genau
steckt dahinter und was versteht man darunter. Hier ist euer
Ausgangspunkt ....
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