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Am vergangenen Freitag urteilte des Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig im Verfahren zwischen der DFL und dem Bundesland Bremen in
der Frage, ob unter gewissen Umständen die Kosten für
Polizeieinsätze, die ein normales Maß übersteigen, dem Veranstalter
in Rechnung gestellt werden dürfen. Über das Urteil und seine
Folgen - nicht nur für die DFL, sondern auch für die Vereine und
ihren Anhängern - sprechen wir wie bereits im vergangenen Jahr mit
dem freien Journalisten Markus Bark und mit Dr. Andreas Hüttl,
Fachanwalt für Straf- & Sozialrecht.
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„Auffen Punkt #28: Das Urteil“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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