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Bawa Metzia 3.6 Verfaulte Früchte

Gibt jemand seinem Nächsten Früchte in Verwahrung, so darf dieser
sie, selbst wenn sie zu Verlust kommen, nicht berühren. R.
Schimon, Sohn des Gamliel, sagt: Er verkaufe sie vor Gericht,
weil er dadurch gleichsam dem Eigentümer Verlorenes zurückbringt.

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