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Bawa Metzia 4.3 Übervorteilung und Betrug

Die verbotene Übervorteilung (Onaa) beträgt vier Silberstücke bei
den vierundzwanzig Silberstücken, die der Sela enthält, d. h.,
ein Sechstel des Kaufwertes. Bis wann ist es gestattet, den Kauf
zurückgehen zu lassen? Bis er die Ware einem Kaufmann oder seinem
Verwandten gezeigt haben könnte. R. Tarfon lehrte in Lud: „Die
Übervorteilung beträgt acht Silberstücke bei einem Sela, d. h.,
ein Drittel des Kaufwerts” — da freuten sich die Kaufleute von
Lud. Darauf sagte er zu ihnen: „Den ganzen Tag darf man vom Kauf
zurücktreten”. Da sagten sie zu ihm. „Möge es R. Tarfon bei
unserem alten Herkommen bewenden lassen” — und sie kehrten zu den
Worten der Weisen zurück.

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