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Bawa Metzia 6.2 Wer zahlt beim Rücktritt?

Wenn jemand Handwerker mietet und sie treten zurück, so haben sie
die Unterhand; tritt der Hausherr zurück, so hat er die
Unterhand. Jeder, der abändert, hat die Unterhand; jeder der
zurücktritt, hat die Unterhand.

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