Bawa Metzia 6.7 Pfand verleihen für guten Zweck?

Bawa Metzia 6.7 Pfand verleihen für guten Zweck?

vor 7 Jahren
Bawa Metzia 6.7 Pfand verleihen für guten Zweck?
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Beschreibung

vor 7 Jahren
Wer seinem Nächsten auf ein Pfand geliehen hat, ist ein Lohnhüter.
R. Jehuda sagt: Hat er ihm Geld geliehen, so ist er ein
unentgeltlicher Hüter; hat er ihm Früchte geliehen, so ist er ein
Lohnhüter. Abba Schaul sagt: Man darf das Pfand eines Armen
vermieten, um den Mietlohn von der Schuld immerfort abzuziehen,
weil man damit gleichsam Verlorenes zurückbringt.
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