Bawa Metzia 7.8 Hüter, Arbeiter, Mieter und Diebe

Bawa Metzia 7.8 Hüter, Arbeiter, Mieter und Diebe

vor 7 Jahren
Bawa Metzia 7.8 Hüter, Arbeiter, Mieter und Diebe
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Beschreibung

vor 7 Jahren
Fruchthüter dürfen nach dem Landesbrauch essen, aber nicht nach dem
Gesetz der Tora. Es gibt vier Hüter: ein unentgeltlicher Hüter, ein
Entleiher, ein Lohnhüter und ein Mieter. Ein unentgeltlicher Hüter
hat bei allen Fällen nur zu schwören; der Entleiher muss bei allen
Fällen bezahlen; der Lohnhüter und der Mieter schwören, wenn das
Vieh gebrochen oder gefangen worden oder gestorben ist, und
bezahlen bei Verlust und Diebstahl.
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