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Bawa Metzia 7.8 Hüter, Arbeiter, Mieter und Diebe

Bawa Metzia 7.8 Hüter, Arbeiter, Mieter und Diebe

Mischna Tora Talmud vor 7 Jahren
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Bawa Metzia 7.8 Hüter, Arbeiter, Mieter und Diebe

Fruchthüter dürfen nach dem Landesbrauch essen, aber nicht nach
dem Gesetz der Tora. Es gibt vier Hüter: ein unentgeltlicher
Hüter, ein Entleiher, ein Lohnhüter und ein Mieter. Ein
unentgeltlicher Hüter hat bei allen Fällen nur zu schwören; der
Entleiher muss bei allen Fällen bezahlen; der Lohnhüter und der
Mieter schwören, wenn das Vieh gebrochen oder gefangen worden
oder gestorben ist, und bezahlen bei Verlust und Diebstahl.

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