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Bawa Metzia 8.9 Ein Haus bricht ein

Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus vermietet, und es stürzt
ein, so ist er verpflichtet, ihm ein anderes Haus herzustellen.
War es klein, darf er es nicht groß machen, war es groß, darf er
es nicht klein machen. War es ein Haus, darf er nicht zwei Häuser
machen; warn es zwei, darf er nicht eines machen. Er darf nicht
die Anzahl der Fenster vermindern, und er darf sie auch nicht
vermehren, es sei denn mit der Einwilligung beider.

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