Schabbat 4.1 - Isolierung von Speisen

Schabbat 4.1 - Isolierung von Speisen

Schabbat 4.1 - Isolierung von Speisen
5 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Worin darf man einpacken und worin nicht? Nicht einpacken darf man
in Öltrester, Dünger, Salz, Kalk oder Sand — egal, ob feucht oder
trocken —, Stroh, Traubenschalen, Wollflocken, Kräuter — außer,
wenn sie trocken sind, nicht aber, wenn sie feucht sind —.
Einpacken darf man in Kleider, unter Früchte, Taubenfedern,
Hobelspäne und (feines) Flachs. R. Jehuda verbietet bei feinem und
erlaubt bei grobem.

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