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Schabbat 4.1 - Isolierung von Speisen

Worin darf man einpacken und worin nicht? Nicht einpacken darf
man in Öltrester, Dünger, Salz, Kalk oder Sand — egal, ob feucht
oder trocken —, Stroh, Traubenschalen, Wollflocken, Kräuter —
außer, wenn sie trocken sind, nicht aber, wenn sie feucht sind —.
Einpacken darf man in Kleider, unter Früchte, Taubenfedern,
Hobelspäne und (feines) Flachs. R. Jehuda verbietet bei feinem
und erlaubt bei grobem.

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