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  4. Schabbat 10.3 ungewöhnliches Tragen
mit Halacha

Wer etwas hinausträgt in der rechten oder linken Hand, oder im
Busen, oder auf der Schulter, ist schuldig. Letzteres nämlich war
die Art, wie die Söhne Kehath trugen. Wer aber auf der Rückseite
der Hand trägt, oder mit dem Fusse, mit dem Munde, mit dem
Ellenbogen, am Ohre, am Haar, am Gürtelbeutel mit der Öffnung
nach unten, zwischen dem Gürtel und dem Hemde, am Saume des
Hemdes, am Schuh, an der Sandale, ist frei, weil er es nicht auf
gewöhnliche Weise trägt.

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