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  4. Schabbat 10.5 einen Menschen tragen
mit Halacha

Wer ein grosses Brot auf einen öffentlichen Ort hinträgt, ist
schuldig. Haben es zwei zugleich getragen, so sind sie frei.
Konnte Einer es nicht hinaustragen und es taten es Zwei, sind sie
schuldig. R. Simeon spricht sie frei. Wenn Jemand Esswaaren unter
dem bestimmten Maass in einem Gefässe austrägt, ist er auch wegen
des Gefässes frei, denn dieses ist Nebensache zu jenen. Trug er
einen lebendigen Menschen auf einer Trage, so ist er auch wegen
der Trage frei, weil diese Nebensache zu jenem ist. Trug er einen
Todten auf der Bahre, so ist er schuldig, so auch bei Etwas vom
Todten, das wie eine Olive gross ist; von einem Aase, wie eine
Olive gross, und vom Kriechtiere, wie eine Linse gross. R. Simeon
spricht ihn frei.

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