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  4. VGP-024 Mallorca-Police - Mietwagen im EU Ausland
Ohne Mallorca-Police kommst Du nicht auf die Insel! :-P

 

NEIN, dieser Zusatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung hat nichts
mit Ballermann, El Arenal oder Malle zu tun. 

Vielmehr ist die Mallorca-Police eine Erweiterung der sog.
Deckungssumme wenn Du Dir im europäischen Ausland einen Mietwagen
nimmst. 

Die fachlich korrekte Bezeichnung lautet: "Versicherung für den
Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge"

 

In vielen Ländern ist der gesetzliche Haftpflichtschutz bei
Fahrzeugen nicht sonderlich hoch. Solltest Du also einen Unfall
verursachen und die Versicherung des Mietwagens nicht ausreichen,
erhöht die Mallorca-Police die maximale Versicherungssumme. Das
nennt man Subsidiärdeckung.

 

Die Gesamtversicherungssumme für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden umfasst in Deutschland üblicherweise 50 Mio.
Euro oder sogar 100 Mio. Euro (Personenschäden sind dabei je
Person i.d.R. auf acht Millionen Euro beschränkt). Gesetzlich
vorgeschrieben sind mindestens 7.5 Mio. Euro.

In anderen EU-Ländern liegt diese Vorgabe deutlich
niedriger.

 

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